Auftragsvergaben
Ex-ante-Veröffentlichungen
Die Samtgemeinde Barnstorf ist gem. § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von
25.000,- € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.
Ex-Post Transparenz-Veröffentlichungen
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Samtgemeinde Barnstorf gem. § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) bei
a.) beschränkten Ausschreibungen einen Wert von 25.000 EUR (netto)
b.) freihändigen Vergaben einen Wert von 15.000 EUR (netto)
überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
Die Veröffentlichung erfolgt über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen. Sie erreichen es unter folgendem Link:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do