Flächennutzungsplanänderung im Verfahren
Hier finden Sie eine Übersicht über Flächennutzungsplan-Änderungen.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauleitplanung der Samtgemeinde Barnstorf
- Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinde Drebber, Zum Streek)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Barnstorf hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in folgendem Bereich zu ändern und öffentlich auszulegen:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung liegen in der Zeit vom
18.10.2019 bis einschließlich 18.11.2019
im Rathaus in Barnstorf, Am Markt 4, 49406 Barnstorf, Zimmer 310, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung öffentlich aus.
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Umweltbezogene Informationen liegen im Entwurf der Begründung und im Umweltbericht sowie in Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima einschließlich des zwischen ihnen bestehenden Wirkungsgefüges sowie zu Kultur und Sachgütern vor. Die Quellen der umweltbezogenen Informationen sind:
Urheber 1. Begründung mit Umweltbericht und
schalltechnischer Beurteilung zur 62.
Flächennutzungsplanänderung
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung vor:
Urheber 2. Landkreis Diepholz (11.07.2019)
Urheber 3. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz
u.Dienstleistungen d. Bundeswehr
(11.06.2019)
Die genannten Quellen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und
Themenblock
Schutzgut Mensch
Aussagen und Hinweise zu Gewerbe- und Fluglärm, Geruchsimmissionen und Altlasten --> Urheber 1., 2., 3.
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Klima, Luft u. Wasser
Aussagen zum Biotoptyp u. Biodiversität
Aussagen zum Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse)
Aussagen zum Bodentyp
Aussagen zur Kompensation (Ausgleich/Ersatz)
Aussagen zu Oberflächenwasser
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu archäologischen Funden
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Landschaft
Aussagen zum Landschaftsbild
--> Urheber 1.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig innerhalb des vorgenannten Auslegungszeitraums abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Samtgemeinde Barnstorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Planzeichnung
Begründung
Stellungnahme Landkreis Diepholz
Stellungnahme Bundeswehr
Umweltbericht
Schalltechnische Beurteilung
Bauleitplanung der Samtgemeinde Barnstorf
- Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinde Eydelstedt, Ortsteil Düste)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Barnstorf hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in folgendem Bereich zu ändern und öffentlich auszulegen:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung liegen in der Zeit vom
18.10.2019 bis einschließlich 18.11.2019
im Rathaus in Barnstorf, Am Markt 4, 49406 Barnstorf, Zimmer 310, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung öffentlich aus.
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Umweltbezogene Informationen liegen im Entwurf der Begründung und im Umweltbericht sowie in Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima einschließlich des zwischen ihnen bestehenden Wirkungsgefüges sowie zu Kultur und Sachgütern vor. Die Quellen der umweltbezogenen Informationen sind:
Urheber 1. Begründung mit Umweltbericht zur 63.
Flächennutzungsplanänderung
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung vor:
Urheber 2. Landkreis Diepholz (11.07.2019)
Die genannten Quellen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und
Themenblock
Schutzgut Mensch
Aussagen und Hinweise zu Gewerbe- und Fluglärm, Geruchsimmissionen und Altlasten
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Klima, Luft u. Wasser
Aussagen zum Biotoptyp u. Biodiversität
Aussagen zum Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse)
Aussagen zum Bodentyp
Aussagen zur Kompensation (Ausgleich/Ersatz)
Aussagen zu Oberflächenwasser
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu archäologischen Funden
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Landschaft
Aussagen zum Landschaftsbild
--> Urheber 1.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig innerhalb des vorgenannten Auslegungszeitraums abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Samtgemeinde Barnstorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Planzeichnung
Begründung_Umweltbericht
Stellungnahme Landkreis Diepholz
Bauleitplanung der Samtgemeinde Barnstorf
- Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinde Eydelstedt, Ortsteil Düste)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Barnstorf hat beschlossen, den Flächennutzungsplan in folgendem Bereich zu ändern und öffentlich auszulegen:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht als Bestandteil der Begründung liegen in der Zeit vom
18.10.2019 bis einschließlich 18.11.2019
im Rathaus in Barnstorf, Am Markt 4, 49406 Barnstorf, Zimmer 310, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung öffentlich aus.
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Umweltbezogene Informationen liegen im Entwurf der Begründung und im Umweltbericht sowie in Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima einschließlich des zwischen ihnen bestehenden Wirkungsgefüges sowie zu Kultur und Sachgütern vor. Die Quellen der umweltbezogenen Informationen sind:
Urheber 1. Begründung mit Umweltbericht zur 67.
Flächennutzungsplanänderung
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung vor:
Urheber 2. Landkreis Diepholz (11.07.2019)
Urheber 3. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u.
Dienstleistungen d. Bundeswehr (11.06.2019)
Die genannten Quellen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themenblock
Schutzgut Mensch
Aussagen und Hinweise zu Gewerbe- , Flug- u. Schießlärm, Geruchsimmissionen und Altlasten
--> Urheber 1., 2., 3.
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Klima, Luft u. Wasser
Aussagen zum Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse)
Aussagen zum Bodentyp
Aussagen zur Kompensation (Ausgleich/Ersatz)
Aussagen zu Oberflächenwasser
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu archäologischen Funden und Altlasten
--> Urheber 1., 2.
Schutzgut Landschaft
Aussagen zum Landschaftsbild
--> Urheber 1.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig innerhalb des vorgenannten Auslegungszeitraums abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Samtgemeinde Barnstorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Planzeichnung
Begründung
Stellungnahme Landkreis Diepholz
Stellungnahme Bundeswehr