Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste und umfassendste Instrument der Stadtplanung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Nutzungsarten sämtlicher Grundstücke der Gemeinde erfasst. Diese reichen von der allgemeinen landwirtschaftlichen Nutzung, der Nutzung als Grün-, Wald- oder Wasserfläche über Verkehrsflächen bis hin zu bebauten Wohn-, Mischgebiets- und Gewerbeflächen.
Der allgemeine Ablauf und die Inhalte von Bauleitplänen regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen unterteilt, den vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen (Bebauungsplan) Bauleitplan.
Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Samtgemeindegebiet dar und zeigt die gewünschten Entwicklungstendenzen auf.
Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtwirkung gegenüber dem einzelnen Bürger, sondern ist vielmehr der Planungsrahmen für Behörden und die Träger öffentlicher Belange.
Der verbindliche Bauleitplan, auch Bebauungsplan wird als kommunale Satzung durch den Samtgemeinderat beschlossen und hat dadurch eine verbindliche Rechtswirkung. Er beschränkt sich auf ein klar definiertes und abgegrenztes Gebiet und regelt innerhalb dieses Gebiets die Bebauung, die Verkehrsführung, die Ver- und Entsorgung und die Begrünung.