Schiedsamt
In bestimmten Angelegenheiten ist vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schiedsamtsverfahren vorgesehen. Dieses gilt häufig z.B. in Nachbarschafts- oder in Beleidigungsangelegenheiten.
Das Schiedsamt ist eine offizielle, aber außergerichtliche Institution zur Beilegung von Privatstreitigkeiten. Für den Schiedsmann/die Schiedsfrau besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit.
In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Es gibt Schlichtungsverfahren in
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bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Einschränkung einer Mietsache, Haftungsansprüche aus Verträgen, mangelhafter Werkvertrag, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld oder vermögensrechtliche Forderungen
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Strafsachen, etwa aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses oder
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gemischte Streitigkeiten (Privatklagedelikte), wenn der Antragsteller bei Strafsachen (beispielsweise Körperverletzung oder Sachbeschädigung) auch vermögensrechtliche Ansprüche geltend macht.
Allerdings sind Streitigkeiten in Familienstandssachen und Personenrecht, Arbeitsgerichtssachen sowie Beurkundungen und Beglaubigungen ausgeschlossen.
Jeder kann eine Schiedsperson völlig unbürokratisch kontaktieren. Zur Zahlung der Kosten ist derjenige verpflichtet, der die Tätigkeit der Schiedsperson veranlasst hat. Die Gebühr beträgt 15,00 €. Kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 25,00 €. Hinzu kommen noch die entstandenen Auslagen (z.B. Schreibgebühren und Portokosten).
Schiedsperson für den Flecken Barnstorf ist:
Schiedsfrau Doris Thiemann
Flaßrade 13
49406 Barnstorf
Tel: 0178 / 2952270
Schiedsperson für die Gemeinde Drebber, Drentwede und Eydelstedt ist:
Schiedsmann Jörg Oldevend
Zuckmayerstraße 37
49406 Barnstorf
Tel: 05442/3850
Weitere Informationen bietet der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Internet unter www.schiedsamt.de.