Bebauungspläne rechtsverbindlich
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (§ 30 BauGB) ist ein städtebaulicher Plan, der von den Gemeinden aufgestellt wird. Er legt innerhalb eines bestimmten Gebietes die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche, die Bauweise und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Sind alle diese Festsetzungen enthalten, handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan. Wenn eine der genannten Festsetzungen fehlt, liegt ein einfacher Bebauungsplan vor.
Ob Sie beispielsweise ein Einzel- oder ein Reihenhaus bauen dürfen, wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform in Frage kommt - all das kann auch im Bebauungsplan geregelt sein. In einigen Bebauungsplänen sind örtliche Bauvorschriften enthalten, durch die z. B. die Dachneigung, die Farbe des Daches oder der Außenwand festgelegt sein kann
Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Satzungen sind genehmigungsfrei. Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Samtgemeinde Barnstorf und seine Änderungen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt können auf der Homepage des Landkreises Diepholz hier eingesehen werden.
Nach Rechtskraft durch Bekanntmachung bis zur Aufnahme in das GeoWeb des Landkreises sind die rechtskräftigen Bauleitpläne auf dieser Seite eingestellt.