Benutzerordnung_Bibliothek
Benutzungsordnung der Bibliothek Barnstorf
Die Bibliothek Barnstorf ist eine öffentliche Kultureinrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Benutzung regelt sich nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts.
1. Anmeldung
Zur Anmeldung ist die Vorlage eines Ausweises notwendig.
a) Jugendliche unter 18 Jahren müssen ihre Anmeldung von den Eltern oder
einer erziehungsberechtigten Person unterschreiben lassen.
b) Die Nutzer*innen oder die gesetzlichen Vertreter*innen verpflichten sich bei
der Anmeldung durch Unterschrift, die ihnen ausgehändigte
Benutzungsordnung der Bibliothek einzuhalten.
2. Leseausweis
a) Die Nutzer*innen erhalten nach der Anmeldung einen Leseausweis, der bei
jeder Ausleihe vorzulegen ist.
b) Der Leseausweis ist für Personen ab 21 Jahren kostenpflichtig. Die
Gebührenübersicht ist der Benutzungsordnung als Anlage beigefügt.
c) Von der Gebühr befreit sind Schüler*innen und Auszubildende, sowie
Student*innen bis zum 25. Lebensjahr. Ebenfalls befreit sind
Wohngeldempfänger*innen für die Dauer des Leistungsbezuges.
Entsprechende Nachweise müssen bei Anmeldung vorgelegt werden und
auch danach regelmäßig vorgezeigt werden)
d) Der Verlust des Leseausweises ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
e) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr erhoben.
f) Die Nutzer*innen haben jeden Wohnungswechsel unverzüglich der
Bibliothek mitzuteilen. Entstehen wegen nichtgemeldeter Änderungen
zusätzliche Mahn- und Benachrichtigungskosten, so hat diese der Benutzer
zu tragen.
3. Nutzung
a) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang in der Bibliothek oder durch
Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben.
b) Die Räumlichkeiten stehen jedem während der Öffnungszeiten als
Aufenthaltsort und Treffpunkt zur Verfügung.
c) Die Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht erlaubt.
4. Ausleihfrist
a) Die Medien werden für bis zu 4 Wochen ausgegeben. Die Nutzungsfrist
kann auf Antrag verlängert werden, wenn das Medium nicht vorbestellt ist.
b) Für unterschiedliche Medien gelten unterschiedliche Leihfristen:
i. Bücher, Gesellschaftsspiele 4 Wochen
ii. Hörbücher, DVD`s 4 Wochen
iii.Tonies, Switch, Computerspiele, Geräte 2 Wochen
iv.Zeitschriften 1 Woche
c) Nach Überschreiten der Nutzungsfrist werden Säumnisgelder erhoben.
d) Die Bibliothek behält sich vor, für bestimmte Medien veränderte Leihfristen zu vergeben.
5. Internet-Nutzung
a) Der PC Arbeitsplatz und kostenloses WLan stehen allen Nutzer*innen zur
Verfügung. Es wird darum gebeten, sich an der Verbuchungstheke
anzumelden.
b) Die Nutzung ist kostenlos. Ausgedruckte Kopien sind kostenpflichtig.
c) Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf der Anmeldung wird der
Zugang zum Internet auch Kindern und Jugendlichen freigegeben. Soll
Kindern und Jugendlichen die Benutzung des Internets nicht gestattet
werden, ist dies der Bibliothek schriftlich mitzuteilen.
d) Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration vom Server
und PC sowie Veränderungen an den Programmen sind nicht gestattet.
e) Web-Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornografischem und
rassistischem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
f) Werden die Regelungen zur Internet-Nutzung nicht beachtet, kann der
Zugang ganz oder befristet gesperrt werden.
g) Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Folgen von Aktivitäten der
Nutzer*innen im Internet (finanzielle Verpflichtungen, Bestellungen, Nutzung
kostenpflichtiger Dienste).
6. Onleihe Niedersachsen
a) Die Bibliothek Barnstorf ist Mitglied im Onleihe Verbund der
niedersächsischen Bibliotheken und stellt dieses Angebot allen Nutzer*innen
mit gültigem Bibliotheksausweis kostenlos zur Verfügung.
b) Es gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen der divibib GmbH, die auf
der Homepage der Onleihe Niedersachsen nachzulesen sind.
7. Bestellung aus anderen Bibliotheken (Fernleihe)
a) In der Bibliothek Barnstorf nicht vorhandene Bücher und Fachzeitschriften
werden auf Antrag aus anderen Bibliotheken kostenpflichtig bestellt.
b) Bei Eingang der Bücher werden die Nutzer*innen benachrichtigt.
8. Verhalten in der Bibliothek/Hausordnung
a) Die Nutzung der Bibliothek verlangt Rücksichtnahme auf andere. Beim
Genuss der in der Bibliothek angebotenen Getränke, ist auf die
Unversehrtheit der Medien und der Inneneinrichtung zu achten. Rauchen
und das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) sind im
Gebäude nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu
leisten. Personen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können
zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der Bibliothek Barnstorf
ausgeschlossen werden. Das Hausrecht wird von der Bibliothek ausgeübt,
sie kann andere Bedienstete mit der Wahrnehmung des Hausrechts
beauftragen.
9. Haftung
a) Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, die Medien und Geräte (z.B.
Tablet,Tolino, Switch, Toniebox) schonend zu behandeln.
b) Für Beschädigung oder Verschmutzung haftet der letzte Nutzer/ die letzte
Nutzerin. Verlorene oder beschädigte Gegenstände müssen dem Wert des
Mediums entsprechend ersetzt werden. Der Wert wird vom Personal
individuell ermittelt.
c) Inhaber*innen eines Leseausweises haften für jeden Schaden, der durch
Missbrauch des Leseausweises entsteht.
d) Die Nutzer*innen haften bei nachgewiesener nicht sachgerechter Bedienung
für Schäden am PC Arbeitsplatz.
e) Für Schäden an privaten technischen Geräten, die während eines Technik
Supports von Mitarbeiterinnen der Bibliothek auftreten, kann die Bibliothek
nicht haftbar gemacht werden.
f) Für minderjährige Leser*innen haften die gesetzlichen Vertreter*innen oder
Erziehungsberechtigten.
10. Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung vom 02.07.2014 außer Kraft.
Barnstorf, den
Samtgemeinde Barnstorf
Der Samtgemeindebürgermeister
Anlage zur Benutzungsordnung
Gebühren für die Bibliothek Barnstorf
1.Nutzungsentgelt:
12,00 €/Jahr für Erwachsene ab 21 Jahren
15,00 €/Jahr für eine Familienkarte
Personen, die Leistungen nach SBGII und SGB XII beziehen sind von dem Nutzungsentgelt für die Dauer des Leistungsbezuges befreit. Ebenfalls befreit sind Wohngeldempfänger für die Dauer des Leistungsbezuges und Schüler und Auszubildende sowie Student*innen bis zum 25. Lebensjahr.
- Bestellung aus anderen Bibliotheken:
2,50 € je Medium
- Säumnisentgelt:
0,20 € je Medium/Tag
- Verwaltungsgebühr:
0,50 € für die 1. Mahnung
1,00 € für jede weitere Mahnung
- Ersatzausweis:
2,00 € Erwachsene
1,00 € Kinder und Jugendliche
- Kopien
0,25 pro Din A4 Blatt
Die entsprechenden Entgelte sind in der Bibliothek zu zahlen.
Ansprechpartner/in
| Frau Eva-Maria Meyer | |
| Bibliothek Barnstorf Am Markt 4 49406 Barnstorf Telefon: 05442 809-115 E-Mail: eva-maria.meyer@barnstorf.de | |
