Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Geschäftsstelle Sulingen
-Flurbereinigungsbehörde-
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Sulingen, den 04.03.2026
Flurbereinigung Altenmarhorst
Landkreis Diepholz, Verfahrensnummer: 2463
Schlussfeststellung
Die Flurbereinigung Altenmarhorst wird hiermit nach § 149 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), abgeschlossen:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist durch die Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 07.12.2022 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Flurbereinigung Altenmarhorst hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenmarhorst sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Flurbereinigung Altenmarhorst beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.
Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter:
http://www.arl-lw.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menü-leiste „Aktuelles“ dem Pfad „Bekanntmachungen“.
Im Auftrage
gez. Burk L.S.
Veröffentlicht:
Barnstorf, 18.03.2026
Stadt Twistringen
Der Bürgermeister
gez. Bley
Samtgemeinde Barnstorf
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Grimm
Hinweis für die Stadt Twistringen:
Die vorstehende Bekanntmachung wird unter https://www.twistringen.de/ortsuebliche- bekanntmachungen ortsüblich bekannt gemacht.