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Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

Allgemeine Informationen

Die Zulassungsbescheinigung ist seit 2005 die amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist die Halterin/der Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.

Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
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Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

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Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


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Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
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- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
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Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

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