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Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle

Allgemeine Informationen

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

An wen muss ich mich wenden?

An den Einheitlichen Ansprechpartner des Landkreises Diepholz.

Falls Sie sich noch nicht für einen bestimmten Ort in Niedersachsen zur Niederlassung entschieden haben und unsicher sind, an welche Kommune Sie sich wenden sollten, steht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner des Landes zur Verfügung.

Adressen und Telefon-Nummern erfahren Sie im Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen (www.dienstleisterportal.niedersachsen.de).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Gebühren fallen an?

Für die abgewickelten Verfahren wird die jeweilige Genehmigungsbehörde Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung erheben. Die Verfahrensbegleitung durch den EA ist ein kostenpflichtiger Service, für den ebenfalls Gebühren erhoben werden. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und sie beträgt aber höchstens 15% der für die Verwaltungsverfahren anfallenden Gebühren und Auslagen.
Auskunft über die Höhe erteilt Ihnen der EA.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Auf den Portalen des Netzwerks einheitlicher Ansprechpartner

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Einheitlicher Ansprechpartner
Grafenstraße (Kurzer Weg) 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1436
Telefax: 05441 976-1768


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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