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Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Allgemeine Informationen

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • Vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004:19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein im Original
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • :26,50 EUR - 32,83 EUR
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • :26,50 EUR - 32,83 EUR
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Diepholz
Prinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

Zulassungsstelle Diepholz:
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min.
(Ausfuhrkennzeichen und Verpflichtungserklärungen 1 Stunde)
vor Ende der Sprechzeit.

Führerscheinstelle Diepholz:
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 17.00 Uhr
mittwochs geschlossen
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Die Führerscheinstellen in Diepholz und Syke bleiben mittwochs geschlossen. In sehr dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns unter fschein@diepholz.de, wir kommen dann auf ihr Anliegen zurück.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz

- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeStandort anzeigen
Amtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

Zulassungsstelle Syke:
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min.
(Verpflichtungserklärung 1 Stunde),
(Ausfuhrkennzeichen 2 Stunden)
vor Ende der Sprechzeit.

Führerscheinstelle Syke:
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 17.00 Uhr
mittwochs geschlossen
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

Die Führerscheinstellen in Diepholz und Syke bleiben mittwochs geschlossen. In sehr dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns unter fschein@diepholz.de, wir kommen dann auf ihr Anliegen zurück.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

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