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Politisch Verfolgte: beantragen - Asyl

Allgemeine Informationen

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).


Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

Niedersachsen unterhält eine Erstaufnahmeeinrichtung - die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - mit Standorten in Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück.

Übersicht der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Außenstelle M B 8 - Dépendance Oldenburg VCard
Klostermark 70-80
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 04412060-0
Telefax: 04412060-299
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 10 - Bramsche VCard
Im Rehagen 12
49565 Bramsche
Telefon: 05219316-490
Telefax: 054619455-848
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 8 - Friedland VCard
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 0911943-8753
Telefax: 05504949-9317
E-Mail:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 9 - Braunschweig VCard
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
Telefon: 05313545-0
Telefax: 05313545-199
E-Mail:
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