Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Mineralwasserbrunnen - Nutzungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Welche Gebühren fallen an?
- :390,00 EUR - 920,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Stau 75 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044157026-0 Telefax: 044157026-179 E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/ |