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Kirchenaustritt Erklärung

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • :30,00 EUR
    Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
E-Mail: Homepage: ww­w.­barn­stor­f.de
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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