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Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
E-Mail: Homepage: ww­w.­barn­stor­f.de
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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