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Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Nina HollmeyerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 207 - Kasse // 1. OG
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 809-2070
E-Mail:
Frau Anne DrunagelStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 221 - Steuern und Abgaben // 1. OG
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 809-2210
E-Mail:


Aufgaben:
- Hundesteuer
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Abfallwesen

Frau Hannah-Luisa HeuerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 221 - Steuern und Abgaben // 1. OG
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 809-2211
E-Mail:


Aufgaben:
- Hundesteuer
- Grundsteuer
- Abfallwesen
- Vergnügungssteuer
- Gewerbesteuer

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr


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