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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen.

Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen. Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte aus den Verzeichnissen der Handwerkskammer für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbebetriebe.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor der erstmaligen selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erfolgen. 

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:                

Wenn der Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt werden soll, muss eine Anmeldung bei der dortigen Handwerkskammer erfolgen. 

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

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