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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Allgemeine Informationen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
E-Mail: Homepage: ww­w.­barn­stor­f.de
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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