In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
| Samtgemeinde Barnstorf | |
| Am Markt 4 49406 Barnstorf Telefon: 05442 8090 Telefax: 05442 80932 E-Mail: rathaus@barnstorf.deHomepage: www.barnstorf.de | Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Samtgemeinde Barnstorf
Am Markt 4
49406 Barnstorf
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