Die zuständige Stelle kann Berufsangehörigen, die wegen hohen Alters oder wegen körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, auf Antrag die Erlaubnis erteilen, weiterhin die Berufsbezeichnung zu führen.
Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- :3 Monate
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
| Einheitlicher Ansprechpartner | |
| Grafenstraße (Kurzer Weg) 3 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-1436 Telefax: 05441 976-1768 |
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Externe Ansprechpartner/in
| Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt Telefon: 030726161-0 Telefax: 030726161-212 E-Mail: kontakt@wpk.deHomepage: https://www.wpk.de/ |