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Bohranzeigen online

Allgemeine Informationen

Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige kann nun mittels einer neuen Applikation auch online erfolgen.

Bohranzeigen online

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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