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Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland eine Ausbildung absolviert, muss in der Regel eine feste Ausbildungszeit einhalten. In bestimmten Fällen können Sie allerdings Ihre Ausbildungszeit verlängern lassen. Hierzu zählen:

  • Krankheit
  • Nicht bestandene Abschlussprüfung
  • Teilzeitausbildung
  • Behinderung

Im Falle einer Teilzeitausbildung können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Dauer Ihrer Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festhalten, bevor sie beginnt. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

  • Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit muss mindestens 50 % einer Vollzeitausbildung betragen.
  • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer.

Durch die verlängerte Ausbildungszeit in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass Ihre Ausbildung endet, bevor Sie alle zentralen Prüfungen abschließen konnten. Als auszubildende Person können Sie verlangen, dass Ihre Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängert wird.

Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Änderungsvertrag
  • bei Teilzeitausbildung stattdessen: Ausbildungsvertrag
  • bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung eines Verlängerungsantrags. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Verlängerung beantragen,

  • bevor Ihre reguläre Ausbildungszeit endet, beziehungsweise
  • unverzüglich nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, dass Sie Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausbildungsverlängerung.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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