Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.
Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Nachweis des Befreiungsgrundes
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 11 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird
- Nachweis Krankheit, Elternzeit oder sonstige persönliche Gründe
Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Maximal drei Monate.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
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Formulare zum Download (Antrag Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure)
https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege -
OnlineVerfahren:
Link zum OnlineAntrag - Persönliches Erscheinen nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
| Einheitlicher Ansprechpartner | |
| Grafenstraße (Kurzer Weg) 3 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-1436 Telefax: 05441 976-1768 |
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Externe Ansprechpartner/in
| Ingenieurkammer Niedersachsen Hohenzollernstraße 52 30161 Hannover Telefon: 0049-51139789-0 Telefax: 0049-51139789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.deHomepage: www.ingenieurkammer-niedersachsen.de |