Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Stelle.
Gleiches gilt für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Diese haben sich gemäß der Meldeordnung bei der zuständigen Stelle anzumelden und bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Anmeldung bei der Tierärztekammer
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Berechtigungsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen bei der jeweiligen Geschäftsstelle erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
| Einheitlicher Ansprechpartner | |
| Grafenstraße (Kurzer Weg) 3 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-1436 Telefax: 05441 976-1768 |
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Externe Ansprechpartner/in
| Tierärztekammer Niedersachsen Fichtestraße 13 30625 Hannover Telefon: 0511555091 Telefax: 0511550297 E-Mail: mail@tknds.deHomepage: www.tknds.de |