Arbeitsschutz
Hier finden Sie unsere „Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen“. Diese Sicherheitshinweise sind neben den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften bei der Kalkulation und Ausführung aller Arbeiten im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen mit der Samtgemeinde Barnstorf zu beachten. Sie sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich.
Für Arbeiten auf der Kläranlage Barnstorf, an den Pumpwerken und der Kanalisation müssen daneben noch weitergehenden Sicherheitshinweise beachtet werden – siehe „Schreiben für Fremdfirmen Kläranlage“ und „Sicherheits-Info-Blatt Kläranlage Barnstorf“
Dokumente
![]() |
Arbeitsschutz_Fremdfirmen_KA (63 kB) |
![]() |
Arbeitsschutz_Info_Blatt_KA (628 kB) |
![]() |
Arbeitsschutz_Sicherheitshinweise_SGB (43 kB) |