Die Gemeinde ist zuständig für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Geh- und Radwege. Die Reinigungspflicht wird in der Regel in einem bestimmten Umfang durch Satzung und Verordnung den Eigentümern der an die öffentliche Straße angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken auferlegt. Die Reinigung kann die Beseitigung von Schmutz, Staub, Papier, Unrat, Schnee und Eis sowie das Bestreuen von Gehwegen bei Eisglätte umfassen.
In Teilen des Fleckens Barnstorf und der Gemeinde Drebber wird eine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt, für die von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke eine Straßenreinigungsgebühr erhoben wird.
Rechtsvorschriften
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenreinigungsverordnung der Samtgmeinde Barnstorf
Anne Drunagel
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.: 05442/809-19
Fax.: 05442/809-32
E-Mail: anne.drunnagel(at)barnstorf.de
Uta Gröne
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.: 054427809-20
Fax.: 05442/809-32
E-Mail: uta.groene(at)barnstorf.de
Nina Hollmeyer
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.: 05442/809-20
Fax.: 05442/809-32
E-Mail: nina.hollmeyer(at)barnstorf.de
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