Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die das Halten von Hunden besteuert. 

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und entsteht in der Regel mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird; frühestens jedoch mit Beginn des Kalendermonats, in dem er drei Monate alt wird. 

Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Ermäßigung

Steuerermäßigungen werden auf Antrag für bestimmte Einzelfälle gewährt, die in der Hundesteuersatzung geregelt sind. So wird zum Beispiel für sogenannte Wachhunde die Steuer ermäßigt, wenn in einem Umkreis von mindestens 300 m Luftlinie kein weiteres Wohnhaus vorhanden ist.

Befreiung

Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder –ermäßigungen für Blinden-, Hüte- und Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundprüfung und Hunde in oder aus Tierheimen vor.

Erhöhte Steuer für als gefährlich geltende Hunderassen

Viele Kommunen setzen für gefährliche Hunde einen stark erhöhten Steuersatz fest. Die Auflistung von Hunderassen für eine Veranlagung zu einer erhöhten Hundesteuer liegt weitgehend im Gestaltungsspielraum des örtlichen Satzungsgebers.

  1. Hund 2. Hund weitere Hunde Kampfhund
Barnstorf 30,72 € 61,44 € 92,04 € 613,56 €
Drebber 30,72 € 61,44 € 92,04 € 613,56 €
Drentwede 30,72 € 61,44 € 92,04 € 613,56 €
Eydelstedt 31,00 € 61,00 € 92,00 € 614,00 €

Für Zuchthund/Zwingerhund erfolgt die Besteuerung als 1. Hund + 2. Hund der jeweiligen Gemeinde. Es  müssen Papiere von mindestens 2 reinrassigen Hunden vorgelegt werden. Ab 3 Hunden bzw. 4 Hunden erfolgt die Besteuerung als 1. Hund + 2. Hund + 3. Hund.

Ansprechpartnerinnen

Anne Drunagel
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.:             05442/809-19
Fax.:            05442/809-32
E-Mail:         mailto:anne.drunagel(at)barnstorf.de

Uta Gröne
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.:            054427809-20
Fax::           05442/809-32
E-Mail:        uta.groene(at)barnstorf.de

Nina Hollmeyer
Fachbereich Innere Dienste
Am Markt 4
49406 Barnstorf
Tel.:            05442/809-20
Fax.:           05442/809-32
E-Mail:        nina.hollmeyer(at)barnstorf.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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