Grundsteuer

Für jedes Grundstück ist von der oder dem jeweiligen Eigentümer/in Grundsteuer zu zahlen.

Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer „A" (Agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer „B" (Baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.

Das Finanzamt errechnet aus dem Einheitswert des Objektes den maßgeblichen Grundsteuermessbetrag. Auf der Grundlage des Messbetrages wird von der Gemeinde die Grundsteuer festgesetzt, indem der Messbetrag mit dem aktuellen Grundsteuerhebesatz multipliziert wird.

Grundsteuer bei Eigentumswechsel 

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Deshalb ist die Person grundsteuerpflichtig für das ganze Jahr, die am 01. Januar eines Jahres Eigentümer/in eines Grundstücks ist. Wenn z.B. jemand sein Grundstück zum 15. Januar eines Jahres verkauft, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid mit Wirkung zum folgenden 1. Januar, so dass die Gemeinde die Grundsteuer für das laufende Jahr noch vom Alteigentümer/in anfordern muss.

Fälligkeit

Die Grundsteuer wird grundsätzlich in vier gleichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Bei Kleinbeträgen gelten Ausnahmen. 

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einer Summe jeweils zum 01.07. eines Jahres gezahlt werden.

Rechtsvorschriften
Grundsteuergesetz (GrStG)
Abgabenordnung (AO)

Die Hebesätze betragen derzeit:

Gemeinde                       Grunsteuer A                             Grundsteuer B 

Barnstorf                        400 Prozent                              330 Prozent
Drebber                          330 Prozent                              330 Prozent
Drentwede                     330 Prozent                              330 Prozent
Eydelstedt                      400 Prozent                              330 Prozent

Ansprechpartnerinnen

Anne Drunagel, Fachbereich Innere Dienste, Am Markt 4, 49406 Barnstorf
Tel.: 05442/809-19    Fax.: 05442/809-32
E-Mail: anne.drunagel(at)barnstorf.de        

 Uta Gröne, Fachbereich Innere Dienste, Am Markt 4, 49406 Barnstorf
Tel.: 05442/809-20    Fax.: 05442/809-32
E-Mail: uta.groene(at)barnstorf.de

Nina Hollmeyer, Fachbereich Innere Dienste, Am Markt 4, 49406 Barnstorf
Tel.: 05442/809-20    Fax.: 05442/809-32
E-Mail: nina.hollmeyer(at)barnstorf.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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