Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis im Rahmen der Gesetze durch Satzungen regeln (Satzungsgewalt gemäß § 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung). Im übertragenen Wirkungskreis können Satzungen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen erlassen werden.
Nachfolgend finden Sie aktuelle Vorschriften zur Regelung kommunaler Angelegenheiten der Samtgemeinde Barnstorf und der Mitgliedsgemeinden Flecken Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die hier wiedergegebenen Satzungstexte entsprechend der jeweiligen Änderungssatzungen fortlaufend aktualisiert werden. Eine Gewähr für die korrekte Übertragung des Textes wird jedoch nicht übernommen.
Maßgeblich sind die rechtswirksam veröffentlichten Vorschriften. Diese können von Jedermann während der Sprechzeiten im Rathaus der Samtgemeinde Barnstorf eingesehen werden.
Alle im folgenden Ortsrecht genannten DM-Beträge sind automatisch seit dem 1. Januar 2002 als Euro-Beträge zu verstehen. Hierbei ist der amtliche Umrechnungskurs von 1,00 € = 1,95583 DM anzuwenden. Es erfolgt zunächst keine Betragsglättung.
Zum Sieg hat es "noch" nicht gereicht.
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