Grundsatzbeschluss über ein nachhaltiges Flächenmanagement

Die Samtgemeinde Barnstorf steht - wie viele bundesdeutsche Kommunen - in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, die durch das Altern der Bevölkerung bei gleichzeitiger Abnahme der Bevölkerung bedingt sind. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen wirken sich ebenfalls aus. Unter dem Aspekt der Reduktion des Flächenverbrauchs und unter Berücksichtigung von Baulandprognosen hat sich die Samtgemeinde das Ziel gesetzt, die Grundlagen für eine lebenswerte, sich wirtschaftlich gut entwickelnde Kommune zu schaffen bzw. zu erhalten. Dabei soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung berücksichtigt werden. Diese zielt darauf ab, einerseits die Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen zu vermindern und andererseits auf eine quantitative Verbesserung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke hinzuwirken.

Die Samtgemeinde Barnstorf nimmt am Forschungsvorhaben "Gläserne Konversion" im Rahmen der durch das BMBF geförderten REFINA-Forschung teil. Dabei konnte die Umnutzung der ehemaligen "Hülsmeyer-Kaserne" wissenschaftlich begleitet werden. Zudem wurde das Thema "Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" intensiv in der Samtgemeinde behandelt. Ein Resultat ist der Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.03.2009, ein nachhaltiges Flächenmanagement durchzuführen.

Der Beschluss legt fest, dass künftig grundsätzlich Wohn- und Gewerbeflächen durch Innenentwicklung, Flächenrecycling und Umnutzung gewonnen werden. Eine Neuausweisung auf der "grünen Wiese" ist somit "grundsätzlich" nicht zulässig. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, die unter Berücksichtigung des Leitbildes sowie der öffentlichen Kosten und Nutzen abzuwägen sind.

Durch diesen Beschluss soll wirtschaftliche Entwicklung nicht verhindert werden, sondern die bauliche Entwicklung soll dort erfolgen, wo es sinnvoll und kostengünstig ist. Dabei wird auch berücksichtigt, dass neue Infrastrukturmaßnahmen nicht nur die einmaligen Herstellungskosten sondern auch erheblichen Erhaltungsaufwand verursachen. Die vorhandene Infrastruktur muss weiter unterhalten werden und sollte daher auch ausgenutzt werden.

Der Beschluss vom 09.03.2009 lautet wie folgt:

"Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und eines schonenden Umganges mit den natürlichen Ressourcen wird die Samtgemeinde Barnstorf ein nachhaltiges Flächenmanagement durchführen.

Das bedeutet u.a.,

  • dass der künftige Bedarf an Flächen der Samtgemeinde für Wohnen grundsätzlich durch Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie Umnutzung gedeckt wird.
  • dass Gewerbeflächen grundsätzlich durch Innenentwicklung, Flächenrecycling sowie Umnutzung gedeckt werden sollen, soweit dies mit den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vereinbar ist und den Zielen einer nachhaltigen Ortsentwicklung entspricht.

Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind unter Berücksichtigung des Leitbildes sowie der öffentlichen Kosten und Nutzen abzuwägen."

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