Benutzungsordnung der Bibliothek Barnstorf
Die Bibliothek Barnstorf ist eine öffentliche Kultureinrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Benutzung regelt sich nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts.
1. Anmeldung
Zur Anmeldung ist die Vorlage eines Ausweises notwendig
Jugendliche unter 18 Jahren müssen ihre Anmeldung von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person unterschreiben lassen
Der Benutzer oder der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich bei der Anmeldung durch Unterschrift, die ihm ausgehändigte Leseordnung der Bibliothek einzuhalten
2. Leseausweis
Der Benutzer erhält nach der Anmeldung einen Leseausweis, der bei jeder Benutzung der Bibliothek vorzulegen ist.
Der Leseausweis ist nicht übertragbar
Der Verlust des Leseausweises ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird ein Unkostenbeitrag für Erwachsene von 2,00 € und für Jugendliche von 1,00 € erhoben
Der Benutzer hat jeden Wohnungswechsel unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen. Entstehen wegen nichtgemeldeter Anschriftänderung zusätzliche Mahn- und Benachrichtigungskosten, so hat diese der Benutzer zu tragen.
3. Benutzungskosten
Die Bücher, Zeitschriften, Kassetten, Videos und Spiele werden für die Dauer der Leihfrist kostenlos ausgeliehen.
4. Entleihung
Die Ausleihzeiten werden durch Aushang in der Bibliothek oder durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekanntgegeben.
Taschen, Mappen u.a. Behältnisse sind am Eingang der Bibliothek abzugeben oder im Taschenschrank zu verschließen.
Die Weitergabe der Bücher, Zeitschriften, Kassetten, Videos und Spiele an Dritte ist nicht erlaubt
Die Nachschlagewerke können grundsätzlich nur in der Bibliothek eingesehen werden
5. Leihfrist
Die Bücher werden bis zu 4 Wochen verliehen. Die Leihfrist kann auf Antrag für weitere 4 Wochen verlängert werden, wenn das Buch nicht vorbestellt ist.
Zeitschriften, Spiele, Kassetten und Videos werden für kürzere Zeit ausgegeben.
Nach Überschreiten der Leihfrist werden Säumnisgelder erhoben.
6. Säumnisgelder
Nach Überschreiten der Leihfrist muss der Benutzer für jeden Öffnungstag und je Informationsträger 0,10 € und ab der 4. Woche 0,30 € Säumnisgeld bezahlen und die entsprechenden Auslage wie Porto etc. erstatten.
7. Haftung
Jeder Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Bücher, Spiele, Zeitschriften, Kassetten und Videos schonend zu behandeln.
Verlorene oder beschädigte Gegenstände hat der Leser zu ersetzen.
Für Beschädigung oder Verschmutzung haftet der letzte Entleiher.
Der Inhaber des Leseausweises haftet für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Leseausweises entsteht.
Für minderjährige Leser haftet der gesetzliche Vertreter oder Erziehungsberechtigte.
8. Auswärtiger Leihverkehr
In der Bibliothek Barnstorf nicht vorhandene Bücher und Fachzeitschriften werden auf Antrag im auswärtigen Leihverkehr beschafft
Bei Eingang der Bücher wird der Entleiher gegen Erstattung der Kosten benachrichtigt
9. Vorbestellungen
Bücher, die zurzeit in der Bibliothek entliehen sind, können gegen Erstattung der Benachrichtigungskosten vorbestellt werden.
10. Ausschluß der Benutzung
Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können dauernd oder zeitweilig von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
11. Billigkeitsregelung
Der Bibliotheksleiter ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen die entstandenen Entgelte zu erlassen
12. Internetnutzung
Jeder, der im Besitz eines gültigen Leseausweises ist, darf den Internetzugang der Bibliothek nutzen. Wir bitten, sich an der Verbuchungstheke anzumelden.
Die Nutzung ist für Kinder / Schüler kostenlos, Erwachsene zahlen 0,50 € für jede angefangene halbe Stunde.
Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration vom Server und PC sowie Veränderungen an den Programmen sind nicht gestattet.
Web-Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem und rassistischem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
Disketten und CD-ROM´s dürfen weder eingelegt noch abgespielt werden. Das Herunterladen von Software ist nicht gestattet.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird der Zugang zum Internet automatisch freigegeben. Soll Kindern und Jugendlichen die Benutzung des Internets nicht gestattet werden, teilen Sie das der Bibliothek bitte mit.
Werden die Regelungen zur Internet-Nutzung nicht beachtet, kann der Zugang ganz oder befristet gesperrt werden.
13. Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 1.11.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung vom 31. August 1995 außer Kraft.
Barnstorf, den 05.09.2003 Samtgemeinde Barnstorf
Der Samtgemeindedirektor
(Lübbers)
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Benutzungsordnung der Bibliothek Barnstorf als PDF |
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