Betreuungsangebote für die Kinder in der Samtgemeinde Barnstorf:
DRK-Kindergarten Villa Kunterbunt
Heinestraße 25
49406 Barnstorf
Leiterin: Brigitte Mehlfeld
Telefon: (05442) - 82 88
E-Mail: kiga-villa-kunterbunt(at)drk-diepholz.de
Betreuungszeiten:
Regelgruppen: 08:00 - 12:00 (davon eine Gruppe ab 2 Jahren)
Erweiterte Betreuung von 07:00 bis 14:00
Integrationsgruppe: 08:00 - 13:00
Waldgruppe: 08:00 - 12:00
DRK-Kindergarten Holzwurm
Witten Door 4
49406 Barnstorf
Leiterin: Ulrike Neubauer
Telefon: (05442) - 91 18 5
E-Mail: kiga-holzwurm(at)drk-diepholz.de
Betreuungszeiten:
Regelgruppe: 08:00 - 12:00
Regelgruppe: 13:00 - 17:00
Ganztagsgruppe: 8:00 - 17:00
Integrationsgruppe: 07:30 - 12:30
Spielgruppe Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 17:00
Kindertagesstätte Die Kleinen Strolche
im Verein zur Förderung ganzheitlicher Bildung e.V.
Bahnhofstraße 16
49406 Barnstorf
Ansprechperson: Anne Bergmann
Telefon: (05442) - 86 88)
Betreuungszeiten:
Regelgruppe (ab 2 Jahre): 08:00 - 12:00
Frühdienst: 07:30 - 08:00
Spätdienst: 12:00 - 12:30
Spielgruppe an 2 Tagen pro Woche: 07:30 - 12:30
Thriburi-Kindergarten
Am Kindergarten 1
49457 Drebber
Leiterin: Christa Quebe
Telefon: (05445) - 17 59
E-Mail: kindergarten-drebber(at)web.de
Internet: www.thriburi-kindergarten.de
Betreuungszeiten:
Regelgruppen: 08:00 - 12:00
Integrationsgruppe: 08:00 - 13:00
Spielgruppe Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:00
Evangelischer Kindergarten Arche Noah
Schulstraße 7
49406 Drentwede
Leiterin: Diane Hafer
Telefon: (04246) - 54 5
Internet: www.st-veit.de/html/kiga_drentwede.html
Betreuungszeiten:
Regelgruppe: 08:00 - 12:00
Integrationsgruppe: 07:30 - 12:30
Spielgruppe für Kinder unter 3 Jahre an 2 Nachmittagen á 2 Stunden ab August 2010
Ev. Kindergarten Dörpel
Dörpel 27
49406 Eydelstedt
Leiterin: Elke Bufe
Telefon: (05442) - 37 40
Internet: www.st-veit.de/html/kiga_dorpel.html
Betreuungszeiten:
Regelgruppe: 08:00 - 12:00
Sonderöffnungszeiten: 07:00 - 07:30 und 12:00 - 12:30
Integrationsgruppe: 08:00 - 13:00
Spielgruppe Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:00
I.
Kinder haben vorrangig einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der Kindertagesstätte ihrer Wohnsitzgemeinde.
Soweit nicht alle angemeldeten Kinder einen Vormittagsplatz in der angemeldeten Gruppe erhalten können, wird folgende Rangfolge für die Platzvergabe festgelegt:
II.
In der Integrationsgruppe werden bis zu 4 Kinder aufgenommen, bei denen die Voraussetzungen nach §§ 53 ff. SGB XII vorliegen.
Liegen mehr Anmeldungen als freie Plätze vor, erfolgt die Auswahl nach Absprache mit der Frühförderberatungsstelle bzw. dem Fachdienst Soziales des Landkreises.
Ein 5. Kind kann aufgenommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt und ein freier Platz vorhanden ist (§1 der 2. DVO KiTaG).
III.
In besonderen Härtefällen ist eine abweichende Regelung von den vorstehenden Kriterien möglich. Hierüber entscheidet das Kuratorium bzw. der Beirat.
Ab August 2010 erfolgt eine wesentliche Änderung bei der Festsetzung der Kindergartenentgelte.
Es wird ein monatliches Entgelt von 30,00 € je Wochenbetreuungsstunde erhoben.
(z.B. Für die Regelgruppe mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden täglich beträgt das Entgelt 120,00 € monatlich.)
Das Kindergartenentgelt kann auf Antrag ermäßigt werden. Das ermäßigte Entgelt beträgt monatlich 20,00 € pro Wochenbetreuungsstunde.
(z.B. Für die Regelgruppe mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden täglich beträgt das ermäßigte Entgelt 80,00 € monatlich.)
Eine Ermäßigung erfolgt, wenn das Jahresnettoeinkommen vor Beginn des Kindergartenjahr, also für das neue Kindergartenjahr 2010/11 das Einkommen von 2009 folgende Einkommensgrenze nicht überschreitet:
2-Personen-Haushalt 20.400,00 €
3-Personen-Haushalt 24.000,00 €
4-Personen-Haushalt 27.600,00 €
5-Personen-Haushalt 31.200,00 €
6-Personen-Haushalt 38.400,00 €
Jede weitere Person erhöht die Einkommensgrenze um 3.600,00 €
Als Einkommen gelten alle Einkünfte der im gemeinsamen Haushalts lebenden Personen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie als Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind oder nicht, also auch Unterhaltsleistungen, vermögenswirksame Leistungen und die meisten Sozialleistungen wie beispielsweise Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld I und II, Renten.
Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Übernahme des Kindergartenentgeltes bei der Samtgemeinde zu stellen.
Auskünfte zu den Kindergartengebühren und der Ermäßigung erteilt:
Renate Bredehorst
Telefon: (05442) - 80 9-34
Fax: (05442) - 80 98 34
E-Mail: renate.bredehorst(at)barnstorf.de
Anträge auf Übernahme der Kindergartengebühren und der Tagespflegekosten werden bearbeitet von:
Claudia Winkelmann (Buchstabe A bis J)
Telefon: (05442) - 80 9-29
Fax: (05442) - 80 98 29
E-Mail: claudia.winkelmann(at)barnstorf.de
Karin Muhle (Buchstabe K – Z)
Telefon: (05442) - 80 9-28
Fax: (05442) - 80 98 28
E-Mail: karin.muhle(at)barnstorf.de
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