Baulückenkataster und Kommunales Förderprogramm

Ab 14.09.2010 steht Ihnen das Baulückenkataster zur Verfügung. Es zeigt nicht bebaute Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (violett markiert).

Falls der Bildausschnitt zu klein ist, drücken Sie bitte zur Vergrößerung des Bildausschnitts die Taste F5, nachdem Sie das Baulückenkataster geöffnet haben.

Sie können sich mit GoogleEarth in die Baulücke reinzoomen und auch das nähere und weitere Umfeld betrachten. Weitere Informationen zur Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes erhalten Sie, wenn Sie auf die Baulücke klicken.

Alle Baulücken befinden sich in privatem Eigentum. Die Eigentümer sind jedoch verkaufsbereit. Angaben zum Eigentümer und weitere Beratung erhalten Sie bei

Frau Anne Bergmann
Tel.: 05442/80968
Email: anne.bergmann(at)barnstorf.de

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Hier finden Sie das Baulückenkataster für den Flecken Barnstorf und die Gemeinde Drebber.

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Die Baulücken in den Mitgliedsgemeinden Drentwede und Eydelstedt werden derzeit erfasst und anschließend hier ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

Kommunales Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung in den Ortskernen der Mitgliedsgemeinden

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.11.2010 die Förderrichtlinien „Leben Mittendrin“ (Förderrichtlinien der Samtgemeinde Barnstorf zur Stärkung der Innenentwicklung / Belebung der Ortskerne) beschlossen.

Die Samtgemeinde Barnstorf möchte entsprechend dem Grundsatzbeschluss zur Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagements und den Vorgaben aus dem Leitbild mit einer Öffentlichkeitskampagne zur Belebung der Ortskerne unter dem Motto „Leben Mittendrin“ einer Verödung der Dorfzentren und damit auch einem Wegbruch sozialer Strukturen entgegenwirken. Neben einer deutlich restriktiven Baulandausweisung und einer offensiven Werbung für das Leben in den Ortskernen, soll durch ein kommunales Förderprogramm zusätzlich ein finanzieller Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden/Baulücken innerhalb der Ortskerne geschaffen werden.

Weitere Einzelheiten zu den förderfähigen Maßnahmen, den Förderkriterien sowie Art, Maß und Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Die Richtlinie soll leicht verständlich sein und unbürokratisch abgewickelt werden. Daher sind die Regelungen auf knapp zwei DIN-A 4 Seiten zusammengefasst. Das Antragsformular findet auf einer Seite Platz. Die eingegangenen Förderanträge sind innerhalb eines Monats zu bescheiden.

Die Förderrichtlinie und der Antrag stehen als PDF-Datei (unten) bereit!

Förderrichtlinie

Förderrichtlinien.pdf

Förderrichtlinie

Antrag

Zuwendungsantrag.pdf

Antrag

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