Die Reinigung der Gehwege in der Samtgemeinde Barnstorf ist den Grundstückeigentümern mit der Straßenreinigungsverordnung vom 17.09.1997 übertragen worden. An Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, ist im Straßenseitenraum bzw. auf der Straße ein entsprechender Weg freizuhalten.
Die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Barnstorf, in der Sie Details nachlesen können, finden Sie hier.
Die Samtgemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger vorsorglich, bei einsetzenden winterlichen Wetterbedingungen der Räum- und Streupflicht unbedingt nachzukommen.
Für Unfälle, die wegen nicht geräumter Gehwege passieren, haftet der Grundstückseigentümer.
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