Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Barnstorf hat beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich Windenergieanlagen zu ändern. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Umgestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat am Mittwoch, 23.06.2010 um 17:30 Uhr im Rathaus Barnstorf, Ratssaal, stattgefunden. Darüber hinaus ist weiterhin Jedermann berechtigt, Stellungnahmen einzureichen.
Die Planungsunterlagen sind den nachstehenden Dateien zu entnehmen.
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